Glossar

Überschuss- / Schlussüberschussanteile

Zusätzlich zu den garantierten Leistungen können je nach Marktlage auch Leistungen aus der Überschuss– und Schlussüberschussbeteiligung anfallen. Diese Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen von Kapitalanlagen. Weitere Überschüsse entstehen, wenn beispielsweise die Kosten für die Versicherung niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Diese Erträge werden im Rahmen der Überschuss- und Schussüberschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.


 
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