Rentenfaktor
Der Rentenfaktor wird nach Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt. Er bildet u. a. die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Altersrente bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Von ihm ist die Höhe der Rentenauszahlung abhängig. Er gibt an, wie hoch die zu erwartende Rente pro 10.000 Euro des zum Rentenbeginn vorhandenen Kapitals sein wird.
Hier ein Beispiel, wie viel Rente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase erhält: Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Kapital von 120.000 Euro beträgt die lebenslange monatliche garantierte Altersrente 480 Euro. (120.000 : 10.000 x 40 = 480)
Beamtenkapital
Rosemarie Buck