Rechnungszins
Lebens- und Rentenversicherungen laufen in der Regel über Jahrzehnte. Bei der Beitragskalkulation kann nicht genau vorhergesagt werden, wie hoch die künftigen Erträge aus der Kapitalanlage sein werden. Bei Vertragsbeginn wird ein Zinssatz festgelegt, mit dem Beitragsanteile und Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst werden. Das ist Ihre garantiere Mindestverzinsung für die Vertragsleistungen. Die Differenz zwischen dem festgelegten Zinssatz (Rechnungszins) und dem tatsächlichen erwirtschafteten Zinsertrag bezeichnet man als außerrechnungsmäßige Zinsen. Wenn die Differenz positiv ist, fließen diese Zinsen Ihrem Vertrag im Rahmen der Überschussbeteiligung zu.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck