Lebensversicherung
Das ist eine Maßnahme zur Bereitstellung und Sicherung von Kapital für den Ruhestand und für die Hinterbliebenen im Todesfall.
Man unterscheidet verschiedene Formen der Lebensversicherung. Es gibt die klassische Lebensversicherung, private Rentenversicherung und Zusatzversicherungen, die in beiden Varianten miteingebunden werden können.
Kapital-Lebensversicherung:
Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer die Leistung durch eine einmalige Zahlung. Der Versicherungsnehmer bestimmt die Versicherungssumme sowie die Versicherungsdauer. Bei Ablauf der Kapitalversicherung wird eine einmalige Kapitalauszahlung ausbezahlt.
Alle Verträge, die bis Ende des Jahres 2004 abgeschlossen wurden, erhalten das Kapital steuerfrei ausbezahlt.
Für Verträge, die ab Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt folgende Regel:
Bei Ablauf des Vertrages im Erlebensfall ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherung) individuell einkommensteuerpflichtig. Sind Sie Bezieher der Ablaufleistung und haben im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, und bestand eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Wird die 60/12 Regelung nicht eingehalten, wird der Unterschiedsbetrag voll steuerpflichtig.
Rentenversicherung:
Die Leistung des Versicherers wird in einer lebenslangen Rente erbracht oder in einer einmaligen Kapitalabfindung. Die Wahl ob Kapital oder lebenslanger Rente kann der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherungsdauer bestimmen.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck