Freistellungsauftrag
Das ist die Freistellung der Kapitalerträge eines Privatanlegers bis zu einer bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Höhe vom Steuerabzug. Ein Freistellungsauftrag kann von jedem Privatanleger bei seinem Kreditinstitut erteilt werden. Der maximal mögliche Freistellungsbetrag liegt bei 801 Euro für Alleinstehende, 1602 Euro für Verheiratete. Eine Aufteilung des Gesamtbetrages auf verschiedene Kreditinstitute in Deutschland ist jederzeit möglich.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck