Glossar

Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht ist ein vom Versicherungsnehmer eingeräumtes Recht auf eine Versicherungsleistung. Der Bezugsberechtigte ist die Person, an die die Erlebens– oder Todesfallleistung ausgezahlt wird. Im Erlebensfall erfolg die Auszahlung zumeist an den Versicherungsnehmer.
Es gibt ein widerrufliches und ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur mit dem Einverständnis der unwiderruflich berechtigten Person geändert werden.


 
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