Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann zu Kapital- und Rentenversicherungen mit Todesfallleistung auch durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden.
Falls eine Berufsunfähigkeit eintritt ist, wie im Vertrag vereinbart, eine der folgenden Leistungen fällig:
Beitragsbefreiung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und die Hauptversicherung werden für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei gestellt. Beide Versicherungen bleiben weiterhin bestehen.
Beitragsbefreiung und Rentenzahlung
Neben der Beitragsfreistellung wird eine Berufsunfähigkeitsrente bezahlt. Ist die Hauptversicherung eine Rentenversicherung, dann kann die Berufsunfähigkeitsrente höchstens so hoch sein wie die vereinbarte Rente aus der Hauptversicherung.
Wenn die Hauptversicherung erlischt, bei Ablauf des Vertrags, Tod, Vertragsaufhebung nach Kündigung, ist die BUZ beendet.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck