Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder Invalidität eine andauernde Beeinträchtigung in der Berufsausübung besteht. Diese Beeinträchtigung muß ärztlich bestätigt werden.
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht eine Berufsunfähigkeit dann, wenn der Versicherte infolge Krankheit oder Kräfteverfalls voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist seinen Beruf auszuüben und durch ein ärztliches Gutachten eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die Leistung in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht einmal in der Beitragsbefreiung und zum anderen in der Zahlung einer Rente in vereinbarter Höhe.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck