Beitragsüberbrückung
Bei einer Beitragsüberbrückung wird die Zahlung der Beiträge für einen gewissen Zeitraum unterbrochen.
Ein Grund dafür kann sein, dass der Versicherungsnehmer nicht zahlungsfähig ist.
Nach einem festgelegten Zeitraum (z.B. drei Monate) wird die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Der Ablauf der Versicherung verschiebt sich um den Zeitraum der Beitragsüberbrückung, in diesem Beispiel um drei Monate. Somit bleibt die Gesamtleistung gleich. Eine Beitragsüberbrückung ist vom Versicherungsnehmer zu beantragen.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck