Beamtendarlehen
Bei einem Beamtendarlehen handelt es sich um ein Fälligkeitsdarlehen. Im Versicherungsfall wird dieses durch eine gleichzeitig abzuschließende Kapitallebensversicherung (LV) getilgt. Deshalb müssen Beamtendarlehen und die Versicherungssumme der LV mindestens in gleicher Höhe abgeschlossen werden.
Das Darlehen kann mit einer Laufzeit von 12 bis 20 Jahren abgeschlossen werden. Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen durch das angesammelte Kapital aus der Lebensversicherung getilgt. Eine vorzeitige Tilgung oder eine vollständige Ablösung des Darlehens ist jederzeit möglich.
Bei Abschluss des Beamtendarlehens müssen alle bestehenden Kredite abgelöst werden. Ausnahme: Hypotheken und Baufinanzierungen brauchen nicht umfinanziert werden.
Ein Beamtenkredit können alle Beamte auf Lebenszeit (Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte, Berufssoldaten, Justizvollzugsbeamte, Richter), Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Akademiker beantragen. Angestellte im öffentlichen Dienst müssen mindestens schon fünf Jahre tätig sein.
Für die Gewährung des Darlehens wird die Versicherbarkeit des Antragstellers geprüft sowie dessen wirtschaftliche Situation. Es muß ein Mindestbedarf an Liquidität bestehen. Es werden die Einkünfte und mit dem Einverständnis des Antragstellers die Schufaeinträge geprüft.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck