Anlageguthaben
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird ein Teil der Beiträge angelegt. Je nach Vereinbarung wird dieser Teil des Beitrages zinsbringend oder in Investmentfonds angelegt. Es handelt sich dabei um den Teil der Beiträge, die für die spätere Versorgung verwendet werden. Das gesamte Guthaben, das aus Beiträgen dadurch angespart wurde, bezeichnet man als Anlageguthaben.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck