Abgeltungssteuer
Das ist ein einheitlicher Steuersatz auf jede Art von Kapitalerträgen, Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Finanzprodukten. Die Steuer wird vom depotführenden Institut einbehalten und direkt an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Zahlung ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2009 und ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck