Zum Beamten muss man ernannt werden. Die Ernennung ist einseitig, mitwirkungsbedürftig und ein formbedürftiger Verwaltungsakt. Die Ernennung als solche ist eine zweiseitige Willenserklärung, die durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und widerspruchsloser Annahme eben jener zustande kommt. Das Dienstverhältnis entsteht also nicht wie beim Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch Ernennung, der eine sogenannte Bestenauslese vorangegangen ist. Bei der Bestenauslese wird derjenige Beamte für eine Stelle ernannt, der im Hinblick auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung die Kriterien am Besten erfüllt.