Beamte stehen ihrem Dienstherren gegenüber in einer besonderen Dienst- und Treuepflicht. Im Gegensatz dazu ist der Dienstherr zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Hierzu zählen die angemessene Besoldung, die Unterstützung im Krankheitsfall, Beihilfe für die Familie und die Gewährung einer angemessenen Pension. Beamte haben ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung. Weiter dürfen Beamte ihre Amts- und Dienstbezeichnung auch in der Öffentlichkeit führen.