Der Begriff „Beamter“ wird in 3 Bereiche untergliedert: staatsrechtlich (oder statusrechtlich), haftungsrechtlich und dem nicht mehr geläufigen Begriff des gewerberechtlichen Beamten. Die nachfolgenden Ausführungen begrenzen sich auf den staatsrechtlichen Beamten, da dies die geläufige Beamtenform in der Bundesrepublik Deutschland darstellt.