Beamte auf Probe sind Laufbahnbewerber, das heißt sie haben ihren Vorbereitungsdienst bereits absolviert und sind als Beamte auf Lebenszeit vorgesehen. Auch wer noch keinen Beamtenstatus inne hält, jedoch zur Übertragung eines Amtes in leitender Funktion vorgesehen ist wird als Beamter auf Probe ernannt. Die Probezeit entfällt jedoch als Beamter auf Probe nicht.