Verdienst / Einkommen
Die Höhe des Einkommens richtet sich grundsätzlich nach dem Bundes- beziehungsweise Landesbesoldungsgesetz. Das Grundgehalt kann durch Familienzuschläge, Zulagen, Vergütungen und Auslandsbesoldung aufgestockt werden.
Während des Vorbereitungsdienstes, als Beamtenanwärter/ innen, beträgt der monatliche Anwärtergrundbetrag in Laufbahnen des mittleren Dienstes beträgt 931,00 €, was ggf. durch Zulagen ergänzt wird.
Nach dem Vorbereitungsdienst richtet sich die Höhe des Grundgehalts nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamts bzw. des verliehenen Amts. Innerhalb einer Besoldungsgruppe wird das Grundgehalt in Stufen untergliedert. Der Aufstieg in die nächst höhere Stufe erfolgt, wenn in festgelegten Zeitabschnitten, den beruflichen Erfahrungszeiten, eine anforderungsgerechte Leistung erbracht wurde.
Polizeibeamten im mittleren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 6 oder A 7 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 9 verliehen werden.
Der Bruttogrundgehaltssatz richtet sich nach den Besoldungsgruppen. Poizisten der Besoldungsgruppe A zugeordnet.
Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich an diesen Beträgen, können jedoch davon abweichen.
Quelle: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Beamtenkapital
Rosemarie Buck