Beruf des Polizeivollzugsbeamten
Der Beruf des Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst entspricht einer Beamtenausbildung. Die Ausbildung erfolgt im sogenannten Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst dauert 2 bis 2,5 Jahre und findet in den Bildungseinrichtungen der Landespolizeien (z.B. Polizeischulen), Polizeidienststellen und Polizeidirektionen statt.
Ihr Beamtendarlehen
Der Beruf des Polizisten ist eine ganz besondere Aufgabe, die hohen persönlichen Einsatz erfordert. Immer wieder treten kritische Situationen auf, in denen Intelligenz, Weitblick und Sensibilität des Polizisten von entscheidender Bedeutung sind. Polizisten tragen in menschlicher und rechtlicher Hinsicht eine große Verantwortung. Kein Tag gleicht dem anderen. Gerade deshalb ist der Beruf so spannend und vielseitig.
Aufgaben und Tätigkeiten
Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst werden überwiegend im Wach- und Streifendienst eingesetzt. Die Aufgaben sind daher sehr vielfältig, wie nachfolgend zu sehen ist:
- Einzeldienst (allgemeiner Polizeivollzugsdienst)
- Wach- und Streifdienst wahrnehmen
- In Notsituationen Hilfe leisten
- Personalien feststellen, Zeugen befragen
- Rechtsbrecher verfolgen und festnehmen
- Nach gesuchten Personen und Sachen fahnden
- Gefangenentransport übernehmen
- Anzeigen, Protokolle, Berichte und Stellungnahmen anfertigen
- Bürgern und Bürgerinnen Auskünfte erteilen
- Verkehrsüberwachungsdienst (Verkehrspolizei)
- Verkehr regeln, Verkehrsunfälle aufnehmen, Verkehrserziehung durchführen
- Spezielle Verkehrsüberwachung mit Kamerawagen, Abstandsmessgeräten oder schnellen Streifenfahrzeugen durchführen
- Alkohol-, Geschwindigkeits- und andere Verkehrskontrollen durchführen
- Bereitschaftspolizei
- Bei Großveranstaltungen im politischen, wirtschaftlichen, sportlichen oder kulturellen Bereich an Einsätzen teilnehmen
- Suchaktionen nach vermissten Personen im Gelände durchführen
- Sicherheit in öffentlichen Gebäuden, z.B. auf Flughäfen gewährleisten
- Bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe leisten
Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de
Arbeitsort
Der vielfältige Beruf des Polizisten entsteht im Wach- und Streifendienst auch durch die wechselnden Arbeitsorte. Im Freien, in Privatwohnungen, im Büro auf der Polizeiwache, in Schulen und auf Booten (Wasserschutzpolizei) sind Polizeibeamte anzutreffen.
Arbeitsgegenstände/ Arbeitsmittel
Im Wach- und Streifendienst ist eine sogenannte Dienstausrüstung erforderlich. Diese besteht aus Dienstkleidung, Schutzweste, Dienstfahrzeug und Dienstwaffe. Auch der Dienstausweis ist sehr wichtig, damit sich Polizeivollzugsbeamte gegenüber Dritten ausweisen können. Spezielle Arbeitsmittel in der Verkehrsüberwachung sind Kamerawagen, Radar- und Abstandsmessgeräte und Alkoholmessgeräte. Im Innendienst stehen ihnen die gängigen Büromaterialien und Telekommunikationsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus sind Gesetzestexte, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen Grundlagen der täglichen Arbeit.
Persönliche Voraussetzungen
Die Unberechenbarkeit der täglichen Arbeit mit ihren außergewöhnlichen Situationen und großem Kontakt zu Menschen erfordert besondere persönliche Voraussetzungen und Kenntnisse:
- hohe psychische Belastbarkeit und Stabilität
- Konfliktfähigkeit
- Selbstsicherheit
- Umsicht
- Entscheidungsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Beherrschtheit
- Teamfähigkeit
- Ausgesprochen gute Deutschkenntnisse (Rechtschreibung und Ausdrucksvermögen)
- Kenntnisse aus den Bereich Wirtschaft und Recht
- Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes
- Ausgezeichnete körperliche Fitness
- Mindestens 1,60 m groß sein
- Flexible Kommunikationsfähigkeit mit unterschiedlichen sozialen Schichten
- Bereitschaft zur Mehrarbeit im Dreischichtbetrieb
- Mittlerer Bildungsabschluss oder der Hauptschulabschluss (Berufsreife, Berufsbildungsreife, Erster allgemeiner Schulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Es bestehen in einzelnen Bundesländern Höchstaltersgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen
- Beamte müssen i.d.R. Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen (bei dringendem dienstlichen Bedarf sind Ausnahmeregelungen möglich)
Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
- Arbeit in Büroräumen (z.B. Anzeigen aufnehmen, Berichte und Stellungnahmen anfertigen)
- Arbeit im Freien
- Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (bei jeder Wetterlage im Außendienst)
- Tragen von Schutzkleidung und Schutzausrüstung (z.B. Schutzwesten)
- Unfallgefahr (beim Einsetzen von Schusswaffen)
- Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Polizei- und Ordnungsrecht, Straf-, Strafprozess, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht, Verkehrsrecht)
- Gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. mit Unfall- und Gewaltopfern sprechen)
- Gebrauch von Schusswaffen
- Gruppen-, Teamarbeit (mit Kollegen und Kolleginnen der Kriminalpolizei bei Fahndungen zusammenarbeiten)
- Häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. sich an wechselnde Arbeitsorte und Arbeitsbedingungen im Streifendienst anpassen)
- Kundenkontakt (Personalien feststellen, Zeugen befragen)
- Verantwortung für Personen
- Verantwortung für Sachwerte (Gewährleisten der öffentliche Sicherheit)
- Schichtarbeit
Beamtenkapital
Rosemarie Buck