Die Tätigkeit im Überblick
Lehrer/innen an Hauptschulen erteilen allgemeinbildenden Unterricht in den Klassen 5 -9 (in der Werkrealschule bis zur 10. Klasse). Sie bringen den Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung in verschiedenen Fächern bei. Zudem erfüllen sie auch erzieherische Aufgaben, indem sie gesellschaftliche akzeptierte Verhaltensweisen und Wertsysteme vermitteln.
Sie planen den Unterricht, korrigieren Klassenarbeiten und kontrollieren Hausaufgaben. An Elternabenden erteilen sie Informationen über Fortschritte, Stärken und Schwächen der Schüler/ Schülerinnen. Sie beraten bei der Berufswahl sowie der weiteren Schullaufbahn.
Hauptschullehrer /innen unterrichten an allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I. Sie arbeiten an Haupt – und Gesamtschulen, in Internaten und Schülerheimen sowie an Volkshochschulen.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck