Beamteninfos - Lehrer/ Lehrerin an Hauptschulen

Die Ausbildung im Überblick

Die Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule in folgenden Fächern und Modulen:

  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologie im Unterricht
  • Didaktik
  • Studium eines oder mehrerer Unterrichtsfächer

Zum Studium gehören auch Praktika mit Hospitationen, Unterrichtsversuchen sowie eigenständiges Gestalten von Unterrichtsstunden dazu.

Je nach Bundesland und Hochschule, schließt das Studium Lehramt an Hauptschulen mit der ersten Staatsprüfung oder bei gestuften Abschlüssen (Bachelor und Master) mit dem Masterabschluss ab. Der Masterabschluss oder die Erste Staatsprüfung berechtigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Anschließend erfolgt für beide Studiengänge das Zweite Staatsexammen.

Studium

Das Studium umfasst eine erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung. Es beinhaltet Didaktik und fachspezifische Grundlagen für ein bis drei Unterrichtsfächer an der Hauptschule sowie Unterrichtsbesuche und Praktika. Die Studierenden lernen wie man den Unterricht didaktisch und pädagogisch gestaltet.

Die Fächer sind entweder frei kombinierbar oder sie müssen aus Fächergruppen wie dem naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen, musischen oder künstlerischen Bereich gewählt werden. Eine weitere Variante ist die Wahl in folgenden Fächern: Deutsch, Mathematik oder Englisch. Die Kombinationen sind von dem jeweiligen Bundesland abhängig.

Die Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule in folgenden Fächern und Modulen:

  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologie im Unterricht
  • Eines oder mehrere Unterrichtsfächer mit Fachdidaktik, z.B.:
    Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Mathematik, Englisch, Latein, Deutsch, Erdkunde, Sozialkunde, Politik, Religionslehre/ Ethik, Geschichte, Wirtschaft, Technik, Haushalt, Textilgestaltung, Kunst, Musik oder Sport
  • schulpraktische Studien (Unterrichtsbesuche, Praktika)

Quelle: http://berufenet.de

Je nach Bundesland und Hochschule umfasst das Lehramtsstudium ein Bachelor- und ein darauffolgendes Masterstudium oder ein Staatsexamenstudium, welches in ein Grundstudium (Grundlagenstudium) und ein Hauptstudium (Vertiefungsstudium) unterteilt ist.

Nach Abschluss des Masterstudiums oder der Ersten Staatsprüfung folgt der Vorbereitungsdienst. Die angehenden Lehrer und Lehrerinnen unterrichten dann unter Anleitung und selbständig in einer Hauptschule.

Danach erfolgt für beide Studiengänge die Zweite Staatsprüfung.

Im Durchschnitt werden die Lehramtsstudiengänge für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen nach 7,6 Semestern abgeschlossen. Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Bundesland 18 bzw. 24 Monate.

Ausbildungsabschluss

Das Bachelorstudium mit anschließendem Masterstudium führt zum Abschluss Master of Education, in Thüringen zum Magister im Lehramt.

Das Staatsexamensstudium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen, die vor dem Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen abgelegt wird. In dieser Prüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die für das Lehramt notwendigen erziehungs- und fachwissenschaftlichen Kenntnisse erworben haben. Nach beiden Studiengängen folgt der Vorbereitungsdienst, welcher mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Modulprüfung

In beiden Studiengängen werden Modulprüfungen studienbegleitend durchgeführt. Sie können in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten, Referaten oder Projektarbeiten abgelegt werden. Module sind eine Abfolge von mehreren aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen. Die Module beziehen sich auf einzelne Unterrichtsfächer.

Die Studierenden wählen ein Hauptfach, in dem 6 Module abgelegt werden müssen, ein Nebenfach mit 4 Modulen und ein affines Fach mit zwei Modulen. Die didaktischen und fachwissenschaftlichen Inhalte der Modulprüfungen werden von Modul 1 bis zu Modul 6 (4 /2) komplexer.

Bachelor / Master Thesis

In den Bundesländern wie z.B. Nordrhein - Westfalen und Bayern wurden die Studiengänge umgestellt auf das Bachelor- und Masterstudium. Um für den Masterstudiengang zugelassen zu werden muss man das vorhergehende Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Zum Abschluss ist eine Bachelor Thesis (Bachelorarbeit) bzw. eine Master Thesis (Masterarbeit) zu verfassen.

Erste Staatsprüfung

In einigen Ländern wie z.B. in Bayern wird nach Abschluss des Masterstudiengangs die Erste Staatsprüfung absolviert, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigt. Die studienbegleitenden Modulprüfungen sowie die Master Thesis werden zu einem bestimmten Teil an die Erste Staatsprüfung angerechnet. Die Lehramtsprüfungsordnung schreibt vor, welche Leistungen zu erbringen sind.

In nicht umgestellten Studiengängen, z.B. Baden-Württemberg, findet immer eine Erste Staatsprüfung statt. Sie besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern. Außerdem muss eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) angefertigt werden. Die Staatsexamensprüfungen werden in der Regel am Ende des Studiums abgelegt.

Vorbereitungsdienst

Mit dem Zeugnis über den Masterabschluss oder die Erste Staatsprüfung erfüllt man die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Der Erfolg des orbereitungsdienstes wird durch ein Gutachten und Beurteilungen der Seminarleiter/innen bestätigt.

Zweite Staatsprüfung

Mit der Zweiten Staatsprüfung wird festgestellt, ob die angehenden Lehrer/Innen fähig sind, zu unterrichten und die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Hauptschule zu erfüllen. Sie besteht aus Lehrproben in den Fächern des Vorbereitungsdienstes, aus einer mündlichen Prüfung zu Psychologie, Pädagogik und Didaktik sowie Schulkunde und Schulrecht. Außerdem muss eine schriftliche Hausarbeit verfasst werden, die sich auf eines der Themen zur Unterrichtsdidaktik und –methodik oder auf Pädagogik bezieht.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium des Lehramtes an Hauptschulen:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus.

Quelle: http://berufenet.de

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

Je nach Hochschule kann das Studium zum Teil nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Die Studienvorsaussetzungen sind auch abhängig von der Wahl des Unterrichtsfaches. Wählt man als Unterrichtsfach eine Fremdsprache, muss man das Latinum oder Fremdsprachkenntnisse in einer oder zwei modernen Fremdsprachen aufweisen.

Die Wahl des Faches Sport erfordert eine ärztliche Sporttauglichkeitsbescheinigung.


 
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