Beamteninfos - Lehrer/ Lehrerin an Grundschulen (Primarstufe)

Ausbildung

Ausbildungsinhalte Studium

Je nach Bundesland* und Hochschule umfasst das Lehramtstudium ein Bachelor– und Masterstudium oder es ist in ein Grundlagenstudium und ein Vertiefungsstudium unterteilt (Erstes / zweites Staatsexamen). Das Studium erfolgt auf der Grundlage der Lehramtsprüfungsordnung des jeweiligen Landes.

Es umfasst eine wissenschaftliche Ausbildung in Erziehungswissenschaften, Grundschulpädagogik, Grundschulfachdidaktik, schulpraktische Studien sowie das Studium verschiedener Unterrichtsfächer. Der Studierende lernt den Unterricht didaktisch und pädagogisch zu gestalten.

*Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen stellen ihre Studiengänge auf die neue Lehrerausbildung (Bachelor / Master) um.

Es werden Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule in folgenden Fächern und Modulen besucht:

  • Allgemeine Pädagogik
  • Schulpädagogik
  • Pädagogische Psychologie
  • Politikwissenschaft, Soziologie, Volkskunde, Philosophie
  • Evangelische oder Katholische Theologie bzw. Ethik
  • Grundschulpädagogik und -didaktik
  • Fachdidaktik, beispielsweise in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunsterziehung, Musik, Sport, Werken bzw. Handarbeit
  • Didaktik des Erstunterrichts in Schreiben / Lesen
  • Studium eines oder mehrerer Fächer bzw. Lernbereiche mit Fachdidaktik, z.B Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Geschichte, Haushaltslehre, Sachunterricht, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Ethik, Religion, Sozialkunde, Sport, Technik, Textiles Gestalten oder Gestaltendes Werken
  • Schulpraktische Studien (Unterrichtsbesuche; Praktika mit Hospitationen, Unterrichtsversuchen sowie eigenständig gestalteten Unterrichtsstunden)

Vorbereitungsdienst

Die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes ist landesspezifisch geregelt.

Nach dem Masterstudium oder der ersten Staatsprüfung folgt der Vorbereitungsdienst (Referendariat). Die Lehrer auf Probe unterrichten dann selbständig unter Anleitung in einer Grundschule. Das theoretische Wissen wird im Vorbereitungsdienst in die Praxis umgesetzt.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich festgelegt.

Bei Staatsexamensstudiengängern beträgt die Ausbildungszeit 6 bis 9 Semester.

Bei der Ausbildung für das Bachelorstudium beträgt die Ausbildungszeit 6 Semester, für das anschließende Masterstudium 2 bis 4 Semester.

Der Durchschnitt in den Ausbildungsjahren liegt bei 7,6 Semester. Danach erfolgt der Vorbereitungsdienst mit der Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Das Bachelorstudium führt zum Abschluss Bachelor. Dafür ist eine Bachelor Thesis (Bachelorarbeit) zu verfassen. Für die weitere Ausbildung ist das Masterstudium notwendig.

Das Masterstudium schließt mit einer Master Thesis (Masterarbeit) ab. Der Abschluss heißt Master of Education.

Das Staatsexamensstudium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen. In einigen Ländern muss nach dem Masterstudium die Erste Staatsprüfung abgelegt werden, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigt.

Nach dem Masterstudium bzw. Staatsexamensstudium erfolgt der Vorbereitungsdienst. Dieser wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen.

Modulprüfungen

Module (Bausteine) bestehen aus inhaltlich aufeinander aufbauenden oder aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen.

Im Hauptfach sind 6 Module zu absolvieren. Mathematik z. Bsp. enthält das Modul „Grundrechenarten“. Die Module 1 bis 6 sind in sich aufbauend, werden zunehmend komplexer und sind mit entsprechenden Vorlesungen und Übungsgruppen verbunden.

Im Leitfach (Nebenfach) werden 4 Module belegt.

Module sind in sich abgeschlossene Lehreinheiten, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden:

  • Alle Pflichtmodule müssen absolviert werden.
  • Bei Wahlpflichtmodulen besteht eine Auswahlmöglichkeit, d.h. nicht alle Module müssen absolviert werden.
  • Module im Schwerpunktbereich können nach eigenen Interessen zusammengestellt werden.

Alle Modulprüfungen werden studienbegleitend durchgeführt und können in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten, Referaten oder Projekten abgelegt werden.

Herkömmliches Lehramtsstudium –Staatsexamen im Vergleich zu den gestuften Studiengängen –Bachelor/ Master

In Studiengängen, die noch nicht umgestellt sind, findet immer eine Erste Staatsprüfung statt. Es wird geprüft ob die Prüfungsteilnehmer / innen für die Ausübung des Lehramtes an Grundschulen qualifiziert sind. Wichtig ist dabei das Fachwissen, die fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Qualifikation.

Die Erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Teilen, in Fächern wie Musik, Kunsterziehung, Sport, Werken oder Textiles Gestalten auch aus praktischen Teilen. Ebenso muß eine Zulassungsarbeit erstellt werden. Für diese schriftliche Arbeit stehen drei Monate zur Verfügung.

Die Zweite Staatsprüfung besteht aus Lehrproben, einer mündlichen Prüfung und einer schriftlichen Hausarbeit. Es wird festgestellt ob die angehenden Lehrer / innen fähig sind zu unterrichten und die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Grundschule zu erfüllen.

Je nach Bundesland dauert die mündliche Prüfung eine halbe oder eine Stunde. Die Lehrproben umfassen zwei Stunden pro Fach.

Die Prüfungen werden durch Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen des jeweiligen Landesschulamtes abgenommen.

Die gestuften Studiengänge (Bachelor/ Master) in der Lehrerausbildung ist ein Modellversuch. Teilnehmer sind Universitäten in Nordrhein-Westfalen, wie Bielefeld, Bochum, Dortmund, Münster und Wuppertal.

Das Studium ist in zwei Stufen gegliedert. Die Ausbildung erfolgt nach den gleichen Prinzipien der herkömmlichen Lehramtsstudiengänge (Grundlagen –und Vertiefungsstudium). Die Lehrveranstaltungen sind zu Modulen zusammengefasst.

Das Bachelor -Studium ist auf ein breiteres Feld von Vermittlungsberufen ausgerichtet. Es schließt mit dem Bachelor –Grad ab (erster berufsqualifizierender Abschluss). Um zu einem Studienabschluss zu gelangen, der dem Ersten Staatsexamen entspricht, das die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist, muß nach dem Bachelor –noch ein Masterstudium absolviert werden.

Nichtbestandene Prüfungen können nur einmal wiederholt werden.

Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de


 
Ihr Beamtendarlehen

Für die Erstellung eines Angebotes ist keine Schufa-Auskunft erforderlich. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich der Berechnung Ihres Angebots.

Beamtenkapital bei Facebook