Wie wird man Beamter?
Zum Beamten muss man ernannt werden. Die Ernennung ist einseitig, mitwirkungsbedürftig und ein formbedürftiger Verwaltungsakt. Die Ernennung als solche ist eine zweiseitige Willenserklärung, die durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und widerspruchsloser Annahme eben jener zustande kommt. Das Dienstverhältnis entsteht also nicht wie beim Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch Ernennung, der eine sogenannte Bestenauslese vorangegangen ist. Bei der Bestenauslese wird derjenige Beamte für eine Stelle ernannt, der im Hinblick auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung die Kriterien am Besten erfüllt.
Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten
- Deutscher im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
- Allzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung
- Erfüllung formaler Laufbahnkriterien (übliche Vorbildung)
- Dienstfähigkeit muss vorhanden sein (körperlich, geistig, charakterlich)
- Keine Vorstrafen
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Allgemeine Eignung (guter Leumund, charakterliche und persönliche Eignung)
- Bei besonderen Aufgaben (bspw. Sicherheitsbereich) dürfen nur Deutsche berufen werden
- Bei dringenden dienstlichen Bedürfnissen kann das Kriterium der Staatsangehörigkeit entfallen
Wie kann die Ernennung zum Beamten beendet werden?
Ein Beamter kann weder gekündigt werden, noch selber kündigen. Vielmehr ist es so, dass er seine Entlassung jederzeit beantragen kann, da er sich ja in keinem vertraglichen Arbeitsverhältnis befindet. Der jeweilige Dienstherr wird dann für die Dauer des Dienstes die Rentenversicherungsbeiträge nachentrichten. Sobald der Beamte entlassen wurde, verfallen seine Ansprüche auf die Beamtenversorgung. Der Dienstherr hingegen kann einen Beamten dann entlassen, wenn der Entlassung ein Disziplinarverfahren vorangegangen ist, wenn eine Dienstunfähigkeit besteht oder wenn der Beamte rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einem Freiheitsentzug von (im Regelfall) 12 Monaten oder mehr verurteilt wird.
Beamtenkapital
Rosemarie Buck