Beamteninfos - Allgemeine Informationen

Rechte und Pflichten der Beamten

Beamte stehen ihrem Dienstherren gegenüber in einer besonderen Dienst- und Treuepflicht. Im Gegensatz dazu ist der Dienstherr zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Hierzu zählen die angemessene Besoldung, die Unterstützung im Krankheitsfall, Beihilfe für die Familie und die Gewährung einer angemessenen Pension. Beamte haben ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung. Weiter dürfen Beamte ihre Amts- und Dienstbezeichnung auch in der Öffentlichkeit führen.

Pflichten der Beamten

Beamte sind Recht und Gesetz verpflichtet. Sie unterliegen einer Gehorsamspflicht und haben daher Weisungen von Vorgesetzten grundsätzlich zu befolgen.

Beamte sind in ihren Bürgerrechten eingeschränkt. Bspw. ist ihnen das Streiken nicht gestattet. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung kann eingeschränkt werden (bspw. im Fall einer politischen Betätigung).

Die Informationspflicht verpflichtet Beamte, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren.

Darüber hinaus darf das Ansehen des Staates nicht gefährdet werden (Verhaltenspflichten)

Schlussendlich hat der Beamte sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Nebentätigkeiten (insbesondere entgeltliche) sind nur mit besonderer Genehmigung möglich. Selbst wissenschaftliche oder künstlerische Betätigungen sind anzeigepflichtig.


 
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