Beamtenstatus
Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit geschlossen werden.
Beamter auf Widerruf
Beamte auf Widerruf befinden sich im Vorbereitungsdienst. Hier wird eine Ausbildung im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst absolviert. Die offizielle Dienstbezeichnung lautet Anwärter oder auch Referendar im höheren Dienst. Der Dienstherr kann dieses Beamtenverhältnis jederzeit widerrufen. Bei endgültigem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis.
Beamte auf Probe
Beamte auf Probe sind Laufbahnbewerber, das heißt sie haben ihren Vorbereitungsdienst bereits absolviert und sind als Beamte auf Lebenszeit vorgesehen. Auch wer noch keinen Beamtenstatus inne hält, jedoch zur Übertragung eines Amtes in leitender Funktion vorgesehen ist wird als Beamter auf Probe ernannt. Die Probezeit entfällt jedoch als Beamter auf Probe nicht.
Beamter auf Zeit
Personen, die Aufgaben nur auf bestimmte Dauer wahrnehmen sollen, werden als Beamte auf Zeit ernannt. Beispiele hierfür sind Landrat, Oberbürgermeister, hauptamtliche Bürgermeister, Kanzler an Universitäten, Wissenschaftler an Universitäten (Professor auf Zeit, Akademischer Rat auf Zeit, Soldat…) und andere.
Beamter auf Lebenszeit
Dieser Status wird einem Beamten auf Probe nach Ende der Probezeit verliehen. Der Dienstvorgesetzte prüft Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Sollte der Beamte vor Ende der Probezeit das 35. Lebensjahr vollenden, kann der Status Beamter auf Lebenszeit nicht verliehen werden. Hier gibt es jedoch Ausnahmeregelungen, bspw. für Professoren oder Laufbahnen, in denen Bewerbermangel herrscht. In den Landesgesetzen herrschen hierfür unterschiedliche Regelungen.
Lebenszeit wird in diesem Zusammenhang zweideutig ausgelegt. Zum Einen ist hier die Lebenszeit des Beamten als solche gemeint. Andererseits bezieht sich die Lebenszeit auch auf die Lebenszeit des Staates als Dienstgeber. Dieser kann auch nicht mehr existieren, wie bspw. in der ehemaligen DDR oder nach Ende der NS-Zeit.
Beamter im Wartestand
Aufgehoben.
Ehrenbeamter
Beamte, die unentgeltlich hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Bspw. Wahlkonsuln.
Laufbahngruppen
Eine Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen. Zur Laufbahn gehören auch Vorbereitungsdienst und Probezeit. Es werden vier folgende Laufbahngruppen unterschieden:
- Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A 2 bis A 5, für besonders herausgehobene Dienststellungen auch A 6
- Mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 9 (in Baden-Württemberg nach Landesrecht in besonders herausgehobenen Dienststellungen, z. B. Werkdienstleiter einer Justizvollzugsanstalt und Leiter von Straßenmeistereien auch A 10). Die Ämter der BesGr. A 5 sind nicht mehr Eingangsamt. Die Laufbahnen beginnen jetzt mit A 6 (nichttechnische Laufbahnen) oder A 7 (technische Laufbahnen, Feuerwehr und Polizei)
- Gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 13, Laufbahnen des nichttechnischen Dienstes beginnen mit A 9, Laufbahnen des technischen Dienstes mit A 10, Eingangsbesoldungsgruppe für Laufbahnen von Fachlehrern ist A 9, für die Laufbahnen der Grund-, Hauptschullehrer A 12 und der Sonder- und Realschullehrer A 13
- Höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 und B 1 bis B 11
Quelle: Wikipedia
Beamtenkapital
Rosemarie Buck