Beamteninfos - Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Begriffsabgrenzung

Der Begriff „Beamter“ wird in 3 Bereiche untergliedert: staatsrechtlich (oder statusrechtlich), haftungsrechtlich und dem nicht mehr geläufigen Begriff des gewerberechtlichen Beamten. Die nachfolgenden Ausführungen begrenzen sich auf den staatsrechtlichen Beamten, da dies die geläufige Beamtenform in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Mehr…


Wie wird man Beamter?

Zum Beamten muss man ernannt werden. Die Ernennung ist einseitig, mitwirkungsbedürftig und ein formbedürftiger Verwaltungsakt. Die Ernennung als solche ist eine zweiseitige Willenserklärung, die durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und widerspruchsloser Annahme eben jener zustande kommt. Das Dienstverhältnis entsteht also nicht wie beim Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch Ernennung, der eine sogenannte Bestenauslese vorangegangen ist. Bei der Bestenauslese wird derjenige Beamte für eine Stelle ernannt, der im Hinblick auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung die Kriterien am Besten erfüllt. Mehr…


Beamtenstatus

Beamte auf Probe sind Laufbahnbewerber, das heißt sie haben ihren Vorbereitungsdienst bereits absolviert und sind als Beamte auf Lebenszeit vorgesehen. Auch wer noch keinen Beamtenstatus inne hält, jedoch zur Übertragung eines Amtes in leitender Funktion vorgesehen ist wird als Beamter auf Probe ernannt. Die Probezeit entfällt jedoch als Beamter auf Probe nicht. Mehr…


Besoldung

Beamte erhalten im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern kein Gehalt, sondern eine Besoldung, welche am Monatsanfang im Voraus gezahlt wird. So soll Korruption entgegengewirkt und finanzielle Unabhängigkeit evoziert werden. Jedes Amt ist einer Besoldungsgruppe zugeordnet, so dass eine funktionsgerechte Besoldung geschaffen wird. Mehr…


Rechte und Pflichten der Beamten

Beamte stehen ihrem Dienstherren gegenüber in einer besonderen Dienst- und Treuepflicht. Im Gegensatz dazu ist der Dienstherr zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Hierzu zählen die angemessene Besoldung, die Unterstützung im Krankheitsfall, Beihilfe für die Familie und die Gewährung einer angemessenen Pension. Beamte haben ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung. Weiter dürfen Beamte ihre Amts- und Dienstbezeichnung auch in der Öffentlichkeit führen. Mehr…


 
Ihr Beamtendarlehen

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