Beamtendarlehen – Wer kann es beantragen?

Wer kann ein Beamtendarlehen beantragen?

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es zwei Möglichkeiten der Kreditbeantragung gibt. Die ERGO Versicherungsgruppe bietet neben dem ERGO Beamtendarlehen das Beamtendarlehen über unseren Kooperationspartner, die DSL Bank.
Wenn für den Kreditnehmer kein ERGO Beamtendarlehen ermittelt werden kann, prüfen wir das DSL Beamtendarlehen als Alternative.

Voraussetzungen für den Kredit bei der ERGO Versicherungsgruppe:

Sie sind bei Antragstellung höchstens 60 Jahre alt und

  • Beamter auf Lebenszeit oder
  • Angestellter des öffentlichen Dienstes in einem tarifvertraglich unkündbaren Arbeitsverhältnis (mit Vollendung des 40. Lebensjahres und 15- jähriger Zugehörigkeit).

Die Darlehenshöhe bestimmen Sie selbst!

  • Die Laufzeit kann von 12 bis 20 Jahre gewählt werden.
  • Maximalhöhe wird durch die pfändbaren Bezüge begrenz und individuell ermittelt.

Voraussetzung für den Kredit bei der DSL–Bank:

Sie sind bei Antragstellung höchstens 58 Jahre alt und

  • Akademiker (seit mindestens 5 Jahre in festem Arbeitsverhältnis),
  • Angestellter des öffentlichen Dienstes in tarifvertraglich unkündbarem Anstellungs-
    verhältnis (mit Vollendung des 40. Lebensjahres und 15-jähriger Zugehörigkeit),
  • Beschäftigt im öffentlichen Dienst mit mindestens 5- jähriger Zugehörigkeit.
  • Beamter oder
  • Berufssoldat

Die Darlehenshöhe bestimmen Sie selbst!

  • Die Laufzeit kann von 12 bis 20 Jahre gewählt werden.
  • Maximalhöhe ist das 15- fache bzw. 20- fache des Nettogehalts.

Zur Tilgung des Darlehens wird eine Kapitalbildende Lebensversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit wird durch die Lebensversicherung nicht nur das Darlehen getilgt, sondern Sie erhalten darüber hinaus eine Überschussbeteiligung zur freien Verwendung ausgezahlt.* Die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten ist jedoch erforderlich.

Bei Ablauf Ihres Vertrages im Erlebensfall ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherung) individuell einkommensteuerpflichtig. Sind Sie Bezieher der Ablaufleistung und haben im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, und bestand eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Wird die 60/12 Regelung nicht eingehalten, wird der Unterschiedsbetrag voll steuerpflichtig.

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* Diese auf Basis der für das Jahr 2011 festgelegten Überschussanteile gerechneten Werte haben hypothetischen Charakter. Sie sind trotz der auf Cent exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nicht vorhersehen können, wie sich die Überschussbeteiligung in der Zukunft entwickeln wird. Unsere unverbindlichen Berechnungen sind daher umso unsicherer, je weiter sie in der Zukunft liegen.


 
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Für die Erstellung eines Angebotes ist keine Schufa-Auskunft erforderlich. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich der Berechnung Ihres Angebots.

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